Baukostengarantie: 

 

Eine Baukostengarantie liegt vor, wenn der Architekt/Ingenieur erklärt, dass er bei Überschreitung der vereinbarten Baukosten - unabhängig von einem Verschulden - seinerseits den Mehrbetrag selbst übernimmt und erstattet. 

 

Die Übernahme einer Baukostengarantie durch den Architekten/Ingenieur setzt also voraus, dass dieser für die Einhaltung der geplanten Bausumme persönlich einstehen will und dass der Umfang der zu erbringenden Leistungen - bestimmtes Bauvolumen - im Einzelnen feststeht.

 

Man unterscheidet die dabei 

 

„totale“ Baukostengarantie

 

und die 

 

„beschränkte“ Baukostengarantie. 

 

Bei einer „totalen“ Baukostengarantie will der Architekt/Ingenieur auch für „a-typische Geschehensabläufe” einstehen. 

 

Bei der „beschränkten” Baukostengarantie nur für „typische Geschehensabläufe". 

 

Allerdings werden an eine Baukostengarantie sehr strenge Anforderungen gestellt. Für die Annahme einer Baukostengarantie muss erkennbar sein, dass der Architekt bzw. Ingenieur sich persönlich verpflichten wollte, für sämtliche, den angegebenen Betrag der baukostenübersteigenden Mehrkosten ohne Verschulden einzustehen. Insbesondere die Zusicherung einer bestimmten Baukostensumme reicht dafür regelmäßig nicht aus.