Alleinunternehmer:

 

Eine Möglichkeit der Bauausführung besteht darin, dass der Bauherr die zu erbringenden Werkleistungen an einzelne bzw. verschiedene Handwerker/Bauunternehmer erteilt, die anschließend selbst im eigenen Betrieb die entsprechenden Arbeiten ausführen. 

Beispiel:

Bauherr B plant die Errichtung eines Einfamilienhauses und beauftragt jeweils durch Einzelaufträge Rohbauer R zur Erbringung des Rohbaus, Dachdecker D zur Eindeckung des Daches, Installationsbetrieb I zur Errichtung von Sanitär, Heizung, Wasser etc.

In diesem Falle besteht ein unmittelbares und ausschließliches Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherren B einerseits und den jeweils ausführenden Bauunternehmern/Handwerkern andererseits.