Totalübernehmer:

 

Ein Totalübernehmer ist ein Generalübernehmer, der zusätzlich noch die Planungsleistungen (Architekten und Ingenieurleistungen) übernimmt. Er verpflichtet sich also gegenüber dem Bauherrn, sämtliche für das Bauvorhaben erforderlichen Bauleistungen einerseits sowie sämtliche Planungsleistungen andererseits zu erbringen. Anders als der Totalunternehmer erbringt er von diesen Bauleistungen bzw. Planungsleistungen jedoch keinerlei eigene Bau-Leistungen selbst, sondern vergibt sämtliche Bauleistungen an Nachunternehmer und sämtliche Planungsleistungen an Subplaner.