Bedarfsposition:

 

Bedarfspositionen sind solche Leistungen, die aufschiebend bedingt beauftragt sind für den Fall, dass der entsprechende „Bedarf“ eintritt. 

 

Beispiel:

Tiefbauer T wird mit dem Erdaushub für ein Krankenhaus in Frankfurt beauftragt. Da in diesem Bereich möglicherweise Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg im Boden vorhanden sein könnten, wird als „Bedarfsposition“ die Kampfmittelräumung eines Sprengkörpers mit einem Betrag von 25.000,00 €/Stück vorgesehen. Wird ein Kampfmittel bei den Ausgrabungsarbeiten vorgefunden, so ist der „Bedarfsfall“ eingetreten und die entsprechende Position ist auszuführen und von dem Auftraggeber zu vergüten. 

 

Tritt der Bedarfsfall nicht ein, ist die Leistung nicht auszuführen und auch ein Vergütungsanspruch steht dem Auftragnehmer nicht zu.